Unsere Regeln


Um den Sinn und Zweck unseres Zusammenschlusses zu verdeutlichen, haben wir folgende Regeln gemeinsam erarbeitet, an die sich jedes unserer Mitglieder hält und auch dafür einsteht. 

 

Züchter-Regeln

  1. Der Züchter verfügt über umfangreiches Fachwissen zu artgerechter Haltung, Ernährung und Genetik.
  2. Der Züchter verpflichtet sich, jedes seiner Tiere auf einem Mindestmaß von 100 x 50 cm Grundfläche oder mehr, mit artgerechter Einrichtung zu halten.
  3. Der Züchter ernährt seine Hamster nur mit hochwertigem artgerechten Trocken- und Frischfutter.
  4. Alle Hamster sind beim Zuchteinsatz mit Herkunft, Geburtsdatum und Farbbezeichnung auf seiner Homepage vermerkt.
  5. Alle Tiere sind bei ihrem Zuchteinsatz in einem rundum gesunden und einwandfreiem Zustand.
  6. Zuchtweibchen müssen bei ihrer ersten Verpaarung mindestens 16 Wochen alt sein und sollten mindestens 160g wiegen. 
  7. Die Weibchen sollten nicht mehr als 2 Würfe in ihrem Leben bekommen.
  8. Zuchtweibchen dürfen allerfrühestens 10 bis 12 Wochen nach dem letzten Wurf wieder eingedeckt werden.
  9. Die Männchen dürfen frühestens mit einem Alter von 12 Wochen zum Decken eingesetzt werden.
  10. Zuchtmännchen sollten mindestens 150g wiegen.
  11. Inzuchtverpaarungen sollten eine triftige Begründung haben und dürfen nicht missbraucht werden, um schnell an ein bestimmtes Zuchtziel zu gelangen.
  12. Der Züchter spricht offen über Rückschläge und verschweigt keine aufgetretenen Komplikationen bei seinen Würfen. Dies ist vor allem im Hinblick auf die Gesundheit der Linien sehr wichtig.
  13. Wurf-Reduzierungen durch das Eingreifen des Menschen sind verboten!
  14. Die Gesundheit jeden Tieres steht vor dem Erfolg des Züchters.
  15. Die Zuchten der IG artgerechte Hamsterzucht sehen von der Ausstellung und Bewertung ihrer Tiere bei Shows und Messen ab.
  16. Zuchten der IG vermitteln nur an seriöse Zuchten mit ähnlichen Vorstellungen.
  17. Der Züchter darf bei jedem Tier in eigener Regie entscheiden, ob es zur "Rente" in der Zucht bleibt oder ob es so aktiv ist, dass es an einen liebevollen Hamsterhalter artgerecht vermittelt wird.
  18. Ein Züchter disqualifiziert sich als seriöse Zucht, wenn er lügt, betrügt oder Zuchttiere erschleicht. Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz führt zum sofortigen Ausschluss aus der IG!
  19. Jede Hamsterzucht hat ihre Stammbäume akribisch zu führen.
  20. Tierärztliche Versorgung ist jeder Zeit gewährleistet.
  21. KEIN Tier wird als Futtertier benutzt. Unsere Tiere werden als Liebhabertiere gezüchtet und auch so behandelt!
  22. Nachzuchten von Tieren, die aus ungeklärten Gründen früh verstorben sind, werden NICHT weiterhin zur Zucht eingesetzt!

Abgabe-Regeln

  1.  Jungtiere sollten bei der Abgabe ca. 5 Wochen oder älter sein und ein Mindestgewicht von 90 g haben. 
  2. Alle Tiere werden mit Schutzvertrag und Zuchtverbot in artgerechte Haltung abgegeben.
  3. Der Züchter fordert vorab ein Gehegebild des neuen Besitzers an.
  4. Dessen Gehegemaß darf nicht unter 100 x 50 cm Grundfläche betragen und muss ausschließlich mit artgerechtem Interieur bestückt sein.
  5. Der Züchter verhandelt nicht über die Abgabebedingungen! -> Er erteilt eine Absage bei nicht-artgerechten Verhältnissen.
  6. Der Züchter verlangt eine nicht verhandelbare Schutzgebühr von 20 bis 30 €.
  7. Ein Stammbaum wird ausschließlich bei Zuchttieren an den empfangenden Züchter ausgehändigt.
  8. Der Züchter gibt seine Hamster nur in Einzelhaltung ab.
  9. Der Züchter verpflichtet sich zu einer lebenslangen Hamster-Beratung seines Schützlinges.
  10. Die Rückgabe des Tieres an den Züchter ist jeder Zeit kostenlos möglich.
  11. Die Abgabe sollte nur an Zuchten mit ähnlichen Vorstellungen stattfinden. Ob diese auch Mitglied in der IG sind, spielt hierbei keine Rolle. (Natürlich kann man im Ausland nicht dieselben Anforderungen stellen, wie in Deutschland, weil wir eines der am weitesten entwickelten Länder beim Thema "Tierschutz" sind.)